AGB

 

Speedy Druckerei
Obere Kirchbüntstrasse 6
CH-9472 Grabs

 

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

 

1. Geltungsbereich 

Diese allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB) - bilden einen integrierenden Bestandteil aller Verträge mit unseren Kunden. Sie gelten als Basis für unsere Offerten und die Erteilung eines Auftrages in schriftlicher oder mündlicher Form schliesst deren Anerkennung durch den Besteller mit ein. Sie gehen allfälligen AGB des Kunden sowie dispositiven gesetzlichen Bestimmungen in jedem Falle vor. Von den AGB abweichende Abreden und Bestimmungen, bedürfen der schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien 

 

2. Allgemeines

 

2.1 Entwürfe, Zeichnungen und Modelle - sind und verbleiben vollumfänglich geistiges Eigentum der Speedy Druckerei und dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung und gegen Entschädigung vervielfältigt oder Drittpersonen zugänglich gemacht werden. 

 

2.1.1. Offertenstellung - Den Preisen liegen die am Tage der Ermittlung gültigen Material-, Lohn- und Herstellungskosten zugrunde. Sollten sich die Kosten bis zur Auftragserteilung (auch vor Ablauf der Offertengültigkeit) verändert haben erfolgt nach vorgängiger Information eine entsprechende Preisanpassung. Preisänderungen und der Zwischenverkauf bleiben in jedem Fall vorbehalten. Unsere Offerten sind, wenn nichts anderes vereinbart wurde, 30 Tage gültig. 

 

2.2 Für die Anfertigung von Gravur- Drucksachen gilt folgendes: Von der Speedy Druckerei hergestellte Druckunterlagen, -daten, Werkzeuge, Klischées, Muster und Filme, sowie Zeichnungen bleiben in deren alleinigem Eigentum und Besitz, auch wenn dem Käufer Kostenanteile verrechnet werden. Das vom Käufer unterzeichnete „Gut zum Druck" ist für die endgültige Druckanfertigung allein massgebend. Bei farbigen Druckausführungen gelten geringfügige farbliche Abweichungen nicht als Mängel. 

 

2.3 Für das Einholen von Bewilligungen - betreffend dem Aufstellen oder Anbringen von Reklamen, Fassadenbeschriftungen, Lichtreklamen, Wegweisern etc. hat ausschliesslich der Auftraggeber zu sorgen, sofern keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden. Speedy Druckerei ist in keinem Falle verpflichtet, die Zulässigkeit ihrer Produkte zum vom Käufer geplanten Zweck abzuklären oder zu gewährleisten.

 

2.4 Die Verwendung von Druckvorlagen und -daten, welche vom Besteller geliefert werden, erfolgt unter der Annahme, dass dieser die entsprechenden Urheber- oder Reproduktionsrechte besitzt. Für einen allfälligen Schaden, welcher der Speedy Druckerei entsteht, weil Dritte Ansprüche aus Urheberrecht an solchen Druckvorlagen geltend machen, haftet alleine und vollumfänglich der Kunde. Der Besteller/Auftraggeber haftet bei angelieferten Daten zudem ausschliesslich für die inhaltliche Richtig- und Vollständigkeit, sowie für die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen. 

 

2.5 Gehen Originaldruckvorlagen - jeglicher Art verloren oder sind sie nicht mehr bestimmungsgemäss verwendbar, ist die Haftung der Speedy Druckerei auf den Materialwert, maximal jedoch auf Fr. 500.- pro Schadenfall begrenzt. Eine weitere Haftung für direkten und indirekten Schaden wird ausdrücklich abgewiesen. 

 

3. Lieferbedingungen 

 

3.1 Lieferfrist - Die Speedy Druckerei ist bemüht, die vereinbarten Liefertermine jederzeit einzuhalten. Alle Geschäfte gelten als Mahnkauf, auch wenn ein fixer Tag für die Lieferung kommuniziert wurde. Bei einem Verzug hat der Käufer eine angemessene Nachfrist für die Erfüllung zu setzen, nach deren Ablauf kann er vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht entfällt, wenn die Lieferung aus Gründen unterblieben ist, die die Speedy Druckerei nicht zu vertreten hat. Hierunter fallen auch Verzögerungen, die auf den Transport oder höhere Gewalt zurückzuführen sind. Schadenersatzansprüche wegen Lieferverzug und Verspätungsschaden sind in jedem Falle ausgeschlossen. Sämtliche vereinbarte Liefertermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Käufer den Terminen seinerseits nachkommt und den Produktionsfortschritt forciert (wie z.B. rechtzeitige Datenanlieferung, Prüfung Zwischenergebnisse und Muster, Druckfreigaben etc.). Eine Verzögerung des Käufers führt zu einem Lieferverzug, der ihn nicht zu einer Forderung berechtigt. Die Nichteinhaltung oder verzögerte Erbringung von Mitwirkungspflichten durch den Käufer berechtigt die Speedy Druckerei, den ihr dadurch entstehenden Mehraufwand gegenüber dem Käufer geltend zu machen. 

 

3.1.1. Nutzen und Gefahr - gehen, in Übereinstimmung mit den dispositiven, gesetzlichen Normen des OR, mit Vertragsabschluss auf den Käufer über. 

 

3.2 Eigentumsvorbehalt - die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, sowie sämtlicher im Zeitpunkt der Lieferung bestehenden Forderungen Eigentum der Speedy Druckerei. Die Speedy Druckerei behält sich vor, das Eigentum im Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen. Forderungen aus der Weiterveräusserung der gelieferten Ware sind in gleicher Weise im Voraus an die Speedy Druckerei abgetreten. 

 

3.3 Lieferumfang / Vertragsabschluss - Für den Lieferumfang ist die Beschreibung in unseren Auftragsbestätigungen massgebend. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Dokumente nach Erhalt zu prüfen und allfällige Abweichungen umgehend zu melden. Ohne Rückmeldung oder schriftliche Beanstandung des Bestellers gelten die Produkte spätestens fünf Tage nach Lieferung als bestätigt und angenommen. 

 

3.3.1 Mehr- oder Minderlieferungen / Toleranzen - Wir behalten uns Mehr- oder Minderlieferungen von 10% ausdrücklich vor. Geringfügige und branchenübliche Abweichungen / Toleranzen in Format oder Farbe bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zu Forderungen. 

 

3.4 Splitten des Auftrags in Teilaufträge und die damit verbundenen Aufwendungen - Wird der bestätigte Auftrag im Ablauf, Umfang und/oder zeitlichen Rahmen gesplittet oder verändert, ist der Käufer verpflichtet, die der Speedy Druckerei dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu ersetzen. 

 

3.5 Untergrund von Beschriftungen - Der Besteller stellt Fahrzeuge bei Fahrzeugbeschriftungen aller Art in gereinigtem, nicht gewachstem Zustand zur Verfügung. Falls die Speedy Druckerei die Reinigung selbst ausführen muss, verrechnet sie die entsprechenden Kosten nach Aufwand. Der Besteller trägt die Verantwortung für die Tragfähigkeit / Verträglichkeit / rechtliche Zulässigkeit der Beschriftungen auf und mit dem Untergrund, auf welchem die Werbung angebracht wird. Muss für die Montage ein statischer Nachweis auf Verlangen des Bestellers erbracht werden, gehen die Kosten zu Lasten des Auftraggebers.

 

3.6 Zusatzleistungen - Aufwendungen und Kosten von Architekten, Bauingenieur, Dachdecker, Metallbauer, Fassadenbauer, Maler, Maurer, Gipser, Ladenbauer, Gärtner, Glasbauer, Elektriker etc. Gerüst, Hebebühne, Skyworker, Kran, Bauanträge an die Behörden und Bewilligungsgebühren sowie ähnliche Aufwendungen sind in unseren Preisen nicht enthalten. Speedy Druckerei haftet in keinem Fall für deren Leistungen. 

 

4. Preise und Zahlungsbedingungen

 

4.1 Unsere Rechnungen sind innerhalb von dreissig Tagen nach Rechnungsdatum rein netto zu bezahlen. Nach Ablauf der dreissigtägigen Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug wird ein Verzugszins in der Höhe des Zinssatzes für Blankokredite der St. Galler Kantonalbank erhoben. Zudem sind wir berechtigt, bei Zahlungsverzug weitere Lieferungen zu verweigern. Ein Skonto-Abzug wird nicht gewährt. 

 

4.2 Die Preise verstehen sich rein netto, exkl. MWSt und Versandspesen. Die Verpackung wird zu Selbstkosten verrechnet. 

 

4.3 Rohstoff- und währungsbedingte Preisänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. 

 

4.4 Folgekosten, welche auf Unklarheiten in der Bestellung zurückzuführen sind, hat der Kunde zu tragen. 

 

4.5 Für die Ausführung von Arbeiten in Regie oder vom Besteller angeordneten Regiearbeiten gelten die Regiestunden-Ansätze der Speedy Druckerei. Die Reisezeit wird als normale Arbeitszeit ohne Überzeitzuschlag verrechnet. Montagezubehör, Lieferwagen und km-Entschädigung werden separat in Rechnung gestellt.

 

4.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, unsere Forderungen mit allfälligen Gegenansprüchen zu verrechnen. Des Weiteren entbinden ihn allfällige Garantieansprüche nicht von seiner Zahlungspflicht. 

 

4.7 Vorauszahlung - Bei Aufträgen von über CHF 10‘000.- und/oder einer Produktionszeit von mehr als 4 Wochen (Zeitraum von Auftragserteilung bis Lieferung/Montage) behalten wir uns vor, folgende Zahlungsweise zu verlangen: ⅓ bei Auftragserteilung, Restbetrag nach Fertigstellung. 

 

4.8 Annullation von Bestellungen - Annulliert der Besteller bereits erteilte Aufträge, schuldet er als pauschalen Schadenersatz, ohne Nachweis des entstandenen Aufwandes für entstandene Kosten und entgangenen Gewinn, 30% der Bestellsumme. Die Geltendmachung allfälliger darüber hinausgehender Kosten wird vorbehalten. Wenn die Annullation erst nach bereits erfolgtem Produktionsstart bei uns eintrifft, schuldet der Besteller die bisher aufgelaufenen Kosten, mindestens jedoch 50% der Auftragssumme. 

 

5. Annahme, Prüfung, Abnahme und Garantie

 

5.1 Garantie - die Speedy Druckerei gewährt auf die geleistete Arbeit folgende Garantien: 12 Monate Garantie ab Liefer- / Montagedatum auf hergestellte Produkte im Bereich Beschriftungen von Gebäuden/Fahrzeugen und auf Montagearbeiten. 30 Tage auf Druckerzeugnisse aller Art aus Gravur, Tampon- und Digitaldruck. Diese Garantie erstreckt sich auf Material- und Fabrikationseigenschaften. Nicht unter Garantie fallen Schäden, die durch unsachgemässe Handhabung, nicht vorgesehenen Gebrauch oder mangelnde Sorgfalt, sowie durch die Einwirkung Dritter und/oder höhere Gewalt verursacht wurden. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche (Wandelung, Minderung) werden abgewiesen, ebenso die Geltendmachung eines aus mangelhafter Lieferung irgendwie entstandenen Mangelfolgeschadens, sowie die Geltendmachung von Regressansprüchen oder entgangenem Gewinn. Der Kunde hat die Ware sofort nach Lieferung/Montage zu prüfen. Allfällige Mängel sind umgehend, spätestens jedoch nach Ablauf von acht Tagen schriftlich zu rügen. Nach unbenutztem Ablauf dieser Frist gilt die Ware als genehmigt. 

 

5.2 Im Garantiefall sind wir berechtigt, die Ware nach unserer Wahl entweder zu reparieren oder zu ersetzen, dem Kunden eine angemessene Kaufpreisminderung zu gewähren oder eine entsprechende Gutschrift zu erteilen. Alle Ersatzlieferungen auf Grund berechtigter Mängel verstehen sich ab Werk ohne Nebenkosten wie Anfahrten, Demontage, Wiedermontage, Transport, Stellung von Gerüst / Skyworker und Kran. Diese Kosten gehen zu Lasten des Bestellers. 

 

5.3 Garantieansprüche berechtigen den Kunden weder zum Vertragsrücktritt, noch zur Geltendmachung irgendwelcher Schadenersatzansprüche (z.B. für Mängelfolgeschäden). Ausgeschlossen ist insbesondere auch die Haftung für Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind, wie Produktionsausfälle, Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn sowie andere mittelbare oder unmittelbare Schäden. 

 

5.4 Aufbewahrungspflicht des Käufers - Der Käufer ist verpflichtet, mangelhafte Produkte und Materialen aufzubewahren, nicht zu verwenden und auf Verlangen zurückzugeben. Werden die Produkte trotzdem weiterverarbeitet, verschickt, für den Werbeauftritt oder dergleichen verwendet, gelten die Mängel als akzeptiert und berechtigen zu keinerlei Forderungen. 

 

5.5 Annahmeverzug des Bestellers - Kann oder will der Besteller die Ware nicht zum vereinbarten Termin übernehmen, behalten wir uns vor, vom Vertrag zurückzutreten. Die Speedy Druckerei ist im Falle eines Annahmeverzuges des Bestellers nicht mehr an allfällige Liefertermine gebunden. Wir behalten uns das Recht auf Geltendmachung von Schadenersatzförderungen vor. 

 

6. Haftungsausschluss 


Weitergehende Schadenersatzansprüche des Kunden als die in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten, sei es aus nicht gehöriger Lieferung oder anderen Rechtsgründen, sind ausgeschlossen, ebenso die Geltendmachung damit zusammenhängender Folgeschäden.

 

Anwendbares Recht, Gerichtsstand 

 

Auf sämtlichen Verträgen mit unseren Kunden findet schweizerisches Recht Anwendung. Ausschliesslicher Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten sind die ordentlichen Gerichte am Sitz der Speedy Druckerei. 

 

 

Speedy Druckerei, Grabs, 30. Juni 2017